Versicherungsfremde Leistungen vollständig vermeiden

Surgical team performing an operation under bright surgical lights in an operating room
KI-Foto: Jetpack Image Editor, 2026

Am Beispiel der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zeigen sich die aktuellen Probleme der deutschen Politik, sich nicht von den Menschen zu entfremden und zeitnah eine Staatsmodernisierung zu ermöglichen und zu beginnen. Schon aus Gründen der Beitragsstabilität und der Leistungsgerechtigkeit wäre es sinnvoll, wenn der Bund für die vollen Kosten der Krankenversorgung von Bürgergeldbeziehern aufkommt. Diese sind generell gesetzlich versichert. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass die volle Kostenübernahme durch den Bund nicht schon längst durchgeführt wurde und es deshalb überhaupt noch Diskussionen gibt.

Der Bund zahlt zurzeit Pauschalen für die Bürgergeldempfänger (etwa 144 Euro/Monat 2026), die aber nicht kostendeckend sind. Doch die Krankenkassen tragen unterdessen das Defizit (rund 12 Milliarden Euro/Jahr) über Beiträge der Versicherten, was ich persönlich nicht für richtig halte. Infolgedessen sollte die vollständige staatliche Finanzierung erfolgen. Um die Kosten zu decken, müssten es nach einem Gutachten im Auftrag der Krankenkassen rund 311 Euro sein.

Die FDP fordert schon länger eine vollständige (oder zumindest gestufte Übernahme) der Kassenbeiträge für Bürgergeldempfänger aus dem Bundeshaushalt, um die ungerechte Unterfinanzierung zu beheben. Dies entlastet die gesetzlichen Krankenkassen von versicherungsfremden Leistungen und verhindert Beitragserhöhungen für Arbeitnehmer. Es ist dabei sinnvoll, wenn alle Steuerzahler den Zuschuss über den Bundeshaushalt finanzieren.

Genauso wichtig sind aber auch weitere Reformen wie eine strukturelle GKV-Reform (stärkere Ausgabenkontrolle, Wettbewerb zwischen den Kassen und Finanzstabilisierung durch dynamische Bundeszuschüsse). Ab dem 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld in die „neue Grundsicherung“ (Grundsicherung) umbenannt. Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Bürgergeldempfänger ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Die medizinische Versorgung von Personen am Existenzminimum ist eine staatliche Aufgabe – und nicht die Teilaufgabe von gesetzlich Versicherten!

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